Häufige Fragen


Häufige Fragen


Was ist Logopädie?

Logopädie ist ein medizinisch-therapeutisches Fachgebiet, das sich insbesondere mit der Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen beschäftigt.


Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich werden die Kosten nach Ausstellung einer gültigen ärztlichen Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch den privaten Kassen übernommen.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen nach § 32 Absatz 2 in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V jedoch eine Zuzahlung in Höhe von 10 € je Verordnung plus 10 % der Kosten leisten. Die entsprechenden Zuzahlungen hat die Logopädin nach § 43 b SGB V einzuziehen. Eine Zuzahlungsbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sollte Ihnen ein Befreiungsausweis vorliegen, bringen Sie diesen bitte mit.

Privatpatienten erhalten nach vollständiger Leistungsabgabe der verordneten bzw. benötigten Therapiemenge eine Rechnung. Inwieweit die Kosten von der jeweiligen privaten Krankenkasse (und ggf. Beihilfe) übernommen werden, hängt von Ihren individuellen Versicherungsbedingungen ab und ist unabhängig von der Pflicht zum Rechnungsausgleich.


Wie bekomme ich eine Verordnung?

Eine Verordnung für Logopädie erhalten Sie von Ihrem Haus- bzw. Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologen, Kieferorthopäden/Zahnarzt oder anderen Fachärzten, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht.


Wie kann ich mich anmelden?

Unter der Telefonnummer 05132/5868845 können Sie uns jederzeit kontaktieren. Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie gerne eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.

Alternativ können Sie auch gerne das Kontaktformular nutzen und uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen schreiben.

Wir freuen uns auf Sie!


Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Zum ersten Termin bringen Sie bitte eine gültige ärztliche Verordnung mit. Diese darf nicht älter als vier Wochen sein. Besteht dringlicher Behandlungsbedarf, ist sie sogar nur zwei Wochen gültig. Dies wäre entsprechend auf der Verordnung vermerkt. Sollte Ihre Krankenkasse Ihnen als erwachsener Patient eine Zuzahlungsbefreiung ausgestellt haben, legen Sie diesen Ausweis bitte zusammen mit der Verordnung vor.

Gerne können Sie auch ärztliche oder therapeutische Untersuchungsbefunde mitbringen.


Wie läuft eine Therapie ab und wie lange dauert sie?

Nachdem Ihr Arzt die Verordnung ausgestellt hat, erfolgt unsererseits eine logopädische Diagnostik. Die hieraus gewonnenen Informationen bilden zusammen mit der ärztlichen Diagnose die Grundlage für die individuelle Therapiemethodenauswahl. Je nachdem, was auf der Verordnung vermerkt ist, kann die Behandlung 1-3x wöchentlich für 30, 45 oder 60 Minuten stattfinden. Wie viele Therapiestunden nötig sind, lässt sich vorab nicht einschätzen. Dies ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, u. a. von der häuslichen Übungsfrequenz. Erfahrungsgemäß erstreckt sich die Therapiedauer über wenige Wochen bis hin zu mehreren Jahren.


Findet die Diagnostik bei einem Kind statt, ist es für das Erstgespräch erforderlich, dass ein Elternteil an dem Termin teilnimmt. Im weiteren Verlauf kommt das Kind in der Regel alleine in den Therapieraum. Beratungsgespräche mit Eltern/Angehörigen finden je nach Bedarf in regelmäßigen Abständen statt.


Muss ich zu Hause üben?

In der Regel ja. Um einen gesicherten Therapieerfolg zu erzielen, ist regelmäßiges Üben außerhalb der Therapiestunden fast immer unabdingbar. Sie werden diesbezüglich angeleitet bzw. mit Übungsmaterial versorgt.


Sind auch Haus- bzw. Heimbesuche möglich?

Gerne kann die Therapie bei Bedarf auch im häuslichen Umfeld des Patienten stattfinden. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine entsprechende Einschätzung des Arztes und der Vermerk auf der Verordnung.


Ich kann eine Therapiestunde nicht wahrnehmen. Was ist zu tun?

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vorher telefonisch ab. Die Praxis ist eine reine Bestellpraxis - nicht wahrgenommene Termine können nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden. Da eine Abrechnung ausgefallener Therapiestunden mit der Krankenkasse unzulässig ist, erhalten Sie bei kurzfristig nicht eingehaltenen Terminen in der Regel eine private Ausfallrechnung.

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